Bitcoin Steuern in der Schweiz: Die Versteuerung von Kryptowährungen
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin ist ein heisses Thema für Bitcoin-Investoren. Als neue Finanzanlage ist vielen Erstinvestoren unklar, wie man Bitcoin Steuern in der Schweiz in der Steuererklärung erfassen muss.
Hier lernst du wie!
Bitcoin Gewinne versteuern
2020 war ein tolles Jahr für Bitcoin-Investoren. Der Preis der digitalen Währung ist seit dem Start des Jahres aggressiv angestiegen und erreichte ein Jahreshoch von über USD 29,000 am 31. Dezember.
Für Anleger bedeutet das aber auch, dass man Bitcoin in der Steuererklärung erfassen muss.
Alle Vermögenswerte gehören ins Reinvermögen des Steuerpflichtigen und werden in der Schweiz somit mit der Vermögenssteuer erfasst. Dasselbe gilt auch für digitale Vermögenswerte wie Bitcoin.
„Bitcoin ist zwar für viele Menschen neu, wird aber steuertechnisch in der Schweiz genau gleich eingestuft wie andere Vermögenswerte.“
Marc Steiner, Autor von ‘Bitcoins Verwahren und Vererben‘
Die Bewertung erfolgt nach der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), auf der auch ein Bitcoin Jahresendkurs zu finden ist. Steuerpflichtige können auch nach eigenem Vorschlag ihre Gewinne bewerten, laut 10×10.ch.
Wichtig ist, dass man den Bestand entweder im Wertschriftenverzeichnis oder auf separater Beilage deklariert. Somit kann man sichergehen, dass man nicht wegen Steuerhinterziehung angezeigt wird.
,,Bei der Vermögenssteuer handelt sich um eine jährlich zu entrichtende Steuer auf das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen. […] Die Steuersätze sind nach Kanton oder Wohnsitzgemeinde unterschiedlich festgelegt und reichen von 1,3 ‰ bis 10,1 ‰. Weil die Besteuerung progressiv erfolgt, sind insbesondere Steuerpflichtige ab einem Vermögen von 1 Million Franken und höher betroffen,“ erklärt vertragshilfe.ch.
Bitcoin Gewinne nicht versteuert?
Falls Du gerade erst gelernt hast, dass deine Bitcoin Anlage als steuerpflichtiger Vermögenswert gilt und Du noch nie deine Kryptowährungen versteuert hast, gibt es keinen Grund zur Panik!
Du hast die Möglichkeit, deine Bitcoin Anlage freiwillig per straflose Selbstanzeige bei der Steuerbehörde zu melden.
Somit wäre das Problem erledigt. Eine straflose Selbstanzeige ist in diesem Fall aber nur einmal im Leben möglich.
Da private Kapitalgewinne in der Schweiz steuerfrei sind, macht eine Deklaration im Vermögen umso mehr Sinn. Realisierte Gewinne werden erst versteuert, wenn eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Digital Kapitalerträge
Zusätzliche Erträge, die von Vermögenswerten generiert werden (wie zum Bespiel Zinsen oder Dividenden), sind steuerbar.
Bitcoin Mining oder Staking-Erträge werden als Vermögensertrag behandelt und müssen somit versteuert werden.
Digitale Geschenke, wie zum Beispiel Airdrops, und Coins von Hard-Forks sind hingegen nicht steuerbar.
Daher ist es empfehlenswert, dass Krypto-Investoren ihr Portfolios genau analysieren und ihren digitalen Vermögenswert deklarieren. Vor allem Privat- und Geschäftsvermögen müssen dabei getrennt werden.
Am wichtigsten ist es ehrlich zu sein, sonst kann ein höchst unangenehmer Brief vom Finanzamt kommen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen, wende dich bitte an einen Steuerberater.
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